Auswirkungen auf Schüler:innen

Interviews mit Zeitzeugen – Wahrnehmungen

Interview mit ehemaligen Schülerinnen

Um zu verstehen, wie das Leben der Mädchen durch die Grenze im Bildungssystem beeinflusst wurde, haben wir ein Interview mit ehemaligen Schülerinnen geführt. Durch dieses Interview war es uns möglich, einen Einblick in den Alltag der Mädchen zu gewinnen.

Die Strukturen am Liebfrauengymnasium zur Zeit als Mädchenschule waren von klaren Strukturen, festen Abläufen und strengen Regeln geprägt. Diese beeinflussten nicht nur den schulischen Alltag, sondern auch das Verhalten und das Auftreten der Schülerinnen.

Der Zugang zur Schule erfolgte nicht durch den Haupteingang, sondern ausschließlich über die Nebeneingänge, wo Schwestern die Schülerinnen kontrollierten. Dabei mussten sich die Mädchen in Zweierreihen im Flur aufstellen, ohne sich zu drängeln, und dabei ruhig sein. Jegliches Sprechen war untersagt. Auch strenge Regeln hinsichtlich der Kleidung bestanden: Das Tragen von Röcken war Pflicht, weshalb viele Schülerinnen in Hosen zur Schule kamen, um sich dort umzuziehen. Ärmellose Oberteile waren ebenfalls verboten. Der gesamte Schulalltag war von klaren Anweisungen geprägt, beispielsweise war Rennen auf dem Schulgelände verboten, und auch im Unterricht galt es, gerade zu sitzen und sich diszipliniert zu verhalten.

Neben den strengen Regeln spielten die Schwestern eine zentrale Rolle im Alltag der Schülerinnen. Sie waren Respektspersonen, vor denen viele Schülerinnen sogar Angst hatten. Jede Woche mussten die Schülerinnen bei den Schwestern beichten. Die katholischen Werte waren fest im Schulalltag verankert. Der Leitspruch „Wer geführt werden muss, geht zum LFG“ spiegelte die behütende, aber auch stark reglementierende Atmosphäre wider. Diese Strenge vermittelte vielen Schülerinnen jedoch auch ein Gefühl von Sicherheit.

Das Liebfrauengymnasium bot sowohl einen hauswirtschaftlichen als auch einen gymnasialen Zweig an, die als „F“ (für Hauswirtschaft) und „G“ (für Gymnasium) bezeichnet wurden. Die Schülerinnen konnten frei zwischen diesen beiden Strängen wählen, wobei die Verteilung zwischen den beiden Strängen ungefähr gleich war. Auch in naturwissenschaftlichen Fächern wie Biologie, Chemie und Physik gab es qualifizierten Unterricht. Besonders in den Naturwissenschaften und der Mathematik wurde den Schülerinnen eine solide Grundlage vermittelt, die ihnen später gute Berufswege ermöglichte.

Mit Klassenstärken von bis zu 51 Schülerinnen herrschte ein lebendiger Schulalltag, der jedoch durch die strengen Regeln geordnet wurde.

Die Mädchen profitierten von einem persönlichen Umgang mit den Lehrkräften und der Fürsorge der Schwestern, fühlten sich aber gleichzeitig in ihrer freien Entfaltung eingeschränkt – besonders Internatsschülerinnen, die oft das Gefühl hatten, „eingesperrt“ zu sein. Kontakte zu Jungen beschränkten sich auf Begegnungen im Bus oder über Geschwister und Freunde.

Sportlich wurden die Schülerinnen mit Gymnastik, Brennball und Völkerball gefordert, was in einem reinen Mädchenumfeld oft entspannter ablief als an gemischten Schulen. Der getrennte Unterricht, insbesondere im Sport, war einfacher zu organisieren und trug zu einer angenehmen Atmosphäre bei. Ohne den Druck körperlicher Aggressionen konnte das Lernen in einem geschützten und behüteten Umfeld stattfinden. Das Liebfrauengymnasium war somit mehr als eine Schule: Es war ein Ort, an dem strenge Regeln mit einem fürsorglichen und persönlichen Umgang kombiniert wurden, um den Schülerinnen ein sicheres und geordnetes Umfeld zu bieten. Diese Mischung aus Struktur, Strenge und Fürsorge prägte Generationen von Schülerinnen und bereitete sie auf ihren späteren Lebensweg vor.

 

Grundsätzlich wurde das Thema „Jungen“ am LFG sehr streng gehandhabt. Die Nonnen achteten sehr darauf, dass keine Kontakte mit Jungen bestanden. In Büren gab es zur Zeit der Mädchenschule auch eine Jungenschule, nur 400 Meter entfernt vom LFG. So lag es nahe, dass sich Jungen und Mädchen in der Mittagspause auch mal über den Weg liefen. Doch das wurde strikt vermieden: Während der Mittagspause gingen die Schüler des Mauritiusgymnasiums und die Schülerinnen des LFGs in entgegengesetzte Richtungen. Selbst die Ferien begannen an verschiedenen Tagen, sodass die Schüler und Schülerinnen sich nicht gehäuft begegneten.

„Einmal ging die Mädchengruppe und die Jungengruppe zur Mittagspause in die gleiche Richtung. Da gab es richtig Ärger.“

So war der Tanzkurs ein besonderes und aufregendes Ereignis für die Schülerinnen: Diese Veranstaltung war offiziell geduldet, und sie durften Zeit mit den Jungen verbringen.

Doch die Notenvergabe während des Tanzkurses wurde strenger, und die Zensuren verschlechterten sich deutlich. Trotzdem haben die ehemaligen Schülerinnen den Tanzkurs positiv in Erinnerung, da vor allem die Internatsschülerinnen sonst keinen Kontakt zu dem männlichen Geschlecht pflegen durften.

Anders war es bei den Fahrschülerinnen. Diese wohnten nicht innerhalb der Schulmauern und fuhren jeden Tag mit dem Bus. Dort war es gang und gäbe, dass sie sich auch mit Jungen unterhielten, woraus hin und wieder auch eine romantische Beziehung entstand.

Nach einigen Jahren begannen das Mauritiusgymnasium (Jungenschule) und das Liebfrauengymnasium eine Kooperation in manchen Fächern. Einige Fächer wurden von nun an geschlechtergemischt unterrichtet. Ehemaligen Schülerinnen ist es bis heute in Erinnerung geblieben, dass sie als Mädchen für das Schreiben in Gruppenarbeiten verantwortlich waren.

„Das war selbstverständlich für uns. Dann kamen solche Sprüche, dass Mädchen eine schönere Handschrift haben und so.“

Sie konnten sich jedoch auch gut hinter den Jungen verstecken, da diese vor allem in der Pubertät vorlauter waren als die Mädchen.

Als es 1971 dann die erste Klasse mit Jungen und Mädchen am LFG gab, änderte sich einiges: „Seitdem die Jungen hier sind, ist so ein rauer Ton auf den Fluren.“ Mit den Jungen wurde laut Erfahrungsberichten grundsätzlich strenger umgegangen, was vielleicht auch daran liegen könnte, dass sich die Mädchen durch die Jungen gerne ablenken ließen – schließlich war für sie die durchmischte Unterrichtsform neu.

Allgemein empfanden die ehemaligen Schülerinnen den Unterricht mit Jungen und Mädchen als angenehm und aufgelockert. Im weiteren Berufsweg übten die Schülerinnen ihnen bekannte Berufe aus, wie zum Beispiel Lehrerin. Die Frauen sahen sich dazu verpflichtet, einen Beruf zu erlernen, der mit der Familie vereinbar war. Die Frauen arbeiteten nur so lange, bis sie ein Kind bekamen. Es sind also Unterschiede im Berufsweg zwischen den Frauen und Männern geblieben.

 

Auswirkungen auf die Schülerinnen während der Schulzeit

1957 wurde die erste Schülerinnen Zeitschrift am Liebfrauengymnasium veröffentlicht. Sie bestand sowohl aus unterhaltsamen Rätseln und Witzen, jedoch auch aus tiefgründigen Artikeln und Meinungen. Einer davon heißt „die Pflicht der eigenen Meinung“ und wurde von Gisela Röllecke, Schülerin der U1 (Mosaik Nr. 7, Winter 1959), vor 66 Jahren verfasst. Schon dort stellt sie heraus: „Unsere Meinung ist niemals völlig unabhängig.“ Sie erklärt, wie man eine eigene Meinung bildet, man brauche eine „geistige Regsamkeit“ und „Anteilnahme“, sodass man den Überblick der Situation behält. Zudem solle man sich „vor radikalen Urteilen hüten“. Die Schülerin ist sich also bewusst, dass das gedankenlose Übernehmen von Urteilen der Bildung der eigenen Meinung im Weg steht. Sie appelliert schlussendlich sogar an die Schule: „Die Meinungsbildung muss in der Schule gelehrt werden.“

Der Fakt, dass Gisela Röllecke in einer Schülerinnen Zeitung die Möglichkeit hat, ihre freie Meinung und selbst Kritik an der Schule zu äußern, zeugt von einer liberalen Atmosphäre als auch von einer liberalen Erziehung am LFG.

Das Wissen über die Meinungsbildung ist sehr ausgeprägt, ja, es klingt fast weise. Es deutet darauf hin, dass die Schülerinnen eine gute Bildung genossen, sodass sie diese tiefgründigen Gedanken verfassen konnten.

Aus dem Artikel lässt sich also schließen, dass die Schule sich positiv auf die Tiefgründigkeit und auch Meinungsfreiheit der Schülerinnen auswirkt.

Der Artikel „Frauen in der Politik“ von E.S. aus der O1 (Mosaik Nr. 11) klärt über den aktuellen Stand der politischen Frau auf. Die Schülerinnen schienen politisch engagiert zu sein, die Autorin zitiert aus dem Buch „Die Frau und der Sozialismus“, listet Gesetze auf, die auf Initiativen von Frauen im Reichstag zurückgehen („1921: Gesetz über die religiöse Kindererziehung“, 1924: Reichsjugend-Wohlfahrtsgesetz, 1927: Mutterschutzgesetz“) und behauptet, dass die Wahlbeteiligung der Frauen „relativ hoch“ sei, „um 3% unter dem Durchschnitt der Männer.“. All diese Fakten weisen auf eine aktuell informierte Schülerin hin.

Und auch in diesem Artikel wird Appell geäußert: „Viele politische Institutionen haben Aufgaben zu erfüllen, die früher fast nur im familiären Bereich lagen, z.B. Schulausbildung, Sicherheit im Straßenverkehr, Wohnungsbau, zweckmäßige Raumaufteilung, die Sorge für Krankenhäuser und Altersheime. Politische Entscheidungen dieser Hinsicht bedürfen der Erfahrung einer Frau“ Die Schülerin drückt ganz klar ihren Wunsch aus, vermehrt Frauen in der Politik zu sehen. Zu bemerken ist jedoch, dass die Frau laut ihr immer noch die traditionelle Mutterrolle übernimmt, die sich um Haushalt und Familie kümmert: „Wenn sich die Frauen auch nicht immer zu einer aktiven politischen Mitarbeit bereitfinden können wegen ihrer starken Inanspruchnahme durch die Familie, so ist es doch ihre Pflicht, sich über wichtige politische Ereignisse zu informieren.“. Trotzdem: Die Erkenntnis, dass auch Frauen politisch engagiert sein können und das auch SOLLTEN, ist ein fortschrittlicher Gedanke in Zeiten in denen es noch nie eine Frau als Bundesministerin gab (1961 wurde Elisabeth Schwarzhaupt Bundesministerin für Gesundheitswesen[1]) oder die Frau erst seit 1958 gegen den Willen ihres Mannes ein Konto eröffnen konnte - „zumindest solange sie Mann und Kind nicht vernachlässigten“ (Gleichberechtigungsgesetz, Juli 1958).

 

[1] https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte-der-bundesregierung/75-jähre-grundgesetz/gleichberechtigung-grundgesetz-2262564